Impressum

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen der ESER Capital Advisory Partners GmbH

der ESER Capital Advisory Partners GmbH
(im Folgenden „ESER“ oder „Auftragnehmer“)
(Amtsgericht München HRB 299042)
vertreten durch: Herrn Matthias Walter Eser
Ludwigstr. 101
D-82467 Garmisch-Partenkirchen


1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen ESER und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“ oder „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit den von ESER angebotenen Dienstleistungen sowie allen hierzu gehörenden Neben- und Zusatzleistungen.


1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ESER stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.


1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen ESER und demselben Kunden, selbst wenn nicht nochmals gesondert darauf hingewiesen wird.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 CFO as a Service – FULLSTACK
Diese Leistung umfasst eine umfassende, auf Wachstum ausgerichtete Finanzberatung für Unternehmen. Zu den möglichen Leistungsschwerpunkten können unter anderem folgende Punkte gehören (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):
Überarbeitung von Geschäftsmodell und Preisstrategie
Optimierung der Kompensation von Gesellschaftern, Geschäftsführern und Mitarbeitenden
Aufbau und Pflege einer vollständigen integrierten Finanzplanung (z.B. Plan-GuV, Plan-Bilanz)
Optimierung des Cashflow-Managements
Professionalisierung von Budget- und Forecast-Prozessen
Einführung eines Kennzahlen-Cockpits (KPIs)
Prozessoptimierung in der Finanzbuchhaltung
Verbesserung von Risiko- und Forderungsmanagement
Strategische Planung von Investitionen
Einsatz von Controlling-Tools
Kommunikation mit Banken und Kapitalgebern
Notfall- und Szenarioplanung


Weitere Spezifika bei CFO as a Service – FULLSTACK können sein:
Aktive Beratung zu finanziellen Angelegenheiten auf privater Ebene (individuelle Finanzstrategien)
Aktive Beratung für operative Gesellschaften (Effizienz- und Rentabilitätssteigerung, individuelle Lösungsstrategien)
Aktive Beratung für vermögensverwaltende Gesellschaften (Vermögensverwaltung und -mehrung)
Monatliche Auswertung der BWA und Beratung, inkl. Optimierungspotenzialen, Kontenrahmenanpassung, Handlungsschritten
Förderberatung (Bund, Länder, EU) mit einer Erfolgsprovision von z.B. 10 % der bewilligten Fördersumme
Auf- und Ausbau eines individuellen Tools (Financial Model) zum Management liquider Mittel und wichtiger Kennzahlen
Persönlicher Slack-Channel mit definierten Antwortzeiten (z.B. 24-Stunden-Antwortgarantie)
Regelmäßige Beratungsgespräche per Video-Call (z.B. zweimal monatlich)
Zugang zu einer Online-Plattform mit Ressourcen, Vorlagen und Lerninhalten


2.2 CFO as a Service – CONSULTING ONLY
Diese Dienstleistung setzt den Schwerpunkt auf regelmäßige Beratungstermine und schriftliche Nachbereitung, z.B.:
Zwei monatliche Beratungsgespräche per Videokonferenz (je ca. 1 Stunde)
Schriftliche Nachbereitung der Calls
Laufende schriftliche Beratung (z.B. via WhatsApp oder Slack)
Persönlicher WhatsApp-/Slack-Support mit festgelegter Antwortgarantie (z.B. 24 Stunden)
Zugang zu einer Online-Plattform mit Vorlagen, Videokursen, PDF-Dokumenten und weiteren Ressourcen


2.3 Weitere Details
Die konkreten Inhalte, Häufigkeiten von Meetings, Kommunikationswege und Projektlaufzeiten werden individuell im Angebot oder Vertrag vereinbart. Bei beiden Varianten (FULLSTACK und CONSULTING ONLY) gibt es eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten.


2.4 Leistungsumfang
Der genaue Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag (Auftragsbestätigung, Angebot oder Dienstleistungsvertrag). ESER erbringt sämtliche Leistungen als Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB. Ein wirtschaftlicher Erfolg – insbesondere in Bezug auf Umsatz, Gewinn oder Fördermittelzusage – ist ausdrücklich nicht geschuldet.


2.5 Vertragsabschluss
Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Vertragslaufzeit ist ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. ESER erbringt sämtliche Leistungen als Dienstleistungen im Sinne von § 611 BGB. Ein wirtschaftlicher Erfolg – insbesondere in Bezug auf Umsatz, Gewinn oder Fördermittelzusage – ist ausdrücklich nicht geschuldet.

 

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

3.1 Einmalige Einrichtungspauschale
Unabhängig von der Art der Leistung (FULLSTACK oder CONSULTING ONLY) wird eine einmalige Gebühr für Analyse und Einrichtung fällig. Diese ist unmittelbar nach Vertragsschluss und Rechnungsstellung zahlbar, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.


3.2 Monatliche Vergütung
FULLSTACK: Die monatliche Vergütung ist jeweils zum Monatsbeginn im Voraus fällig, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist.
CONSULTING ONLY: Die monatliche Vergütung ist jeweils zum Monatsbeginn im Voraus fällig, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist.

3.3 Erfolgsabhängige Vergütung (Fördermittel)
Wird dem Kunden durch Mitwirkung von ESER ein schriftlicher Bewilligungsbescheid für eine Förderung durch Bund, Länder oder EU erteilt, ist zusätzlich zur vereinbarten Vergütung eine einmalige Provision in der vertraglich festgelegten Höhe an ESER zu zahlen. Die Provision ist mit Zugang des Bewilligungsbescheids beim Kunden fällig, unabhängig von einer späteren Auszahlung der Mittel.


3.4 Zahlungsmodalitäten
Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Überweisung. Andere Zahlungswege (z.B. Lastschrift, Kreditkarte) können schriftlich vereinbart werden.
Rechnungen sind, soweit nicht anders geregelt, innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.
ESER kann die monatlichen Vergütungen über die gesamte Laufzeit des Auftrages im Voraus in Rechnung stellen. Der Regelfall ist jedoch eine Rechnung mit der Gesamtsumme des Auftrages mit ausgewiesenen Abschlagszahlungen.


3.5 Verzug, Mahnkosten
Bei Zahlungsverzug ist ESER berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu verlangen.
ESER behält sich vor, im Verzugsfall nach einer ersten kostenfreien Zahlungserinnerung Mahngebühren zu erheben (z.B. 5,00 EUR für die zweite Mahnung, 10,00 EUR für die dritte Mahnung). Darüber hinaus kann ESER weitere Schäden geltend machen, sofern diese nachweislich entstanden sind.


3.6 Verschiebung oder Zurückhaltung von Leistungen
Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist ESER berechtigt, weitere vertragliche Leistungen ganz oder teilweise zurückzuhalten oder zu verschieben, bis sämtliche rückständigen Beträge beglichen sind.

 

4. Hol- und Bringschuld; Mitwirkungspflichten

4.1 Hol- und Bringschuld
Bringschuld: Der Kunde ist verpflichtet, Zahlungen fristgerecht und ohne gesonderte Aufforderung zu leisten.
Holschuld: Der Kunde hat ESER alle für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. ESER ist nicht verpflichtet, fehlende Informationen eigenständig zu beschaffen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.


4.2 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass seine Mitarbeiter, Ansprechpartner oder sonstigen Erfüllungsgehilfen in angemessenem Umfang mitwirken.
Der Kunde sorgt für die ordnungsgemäße und zeitgerechte Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen und Zugänge (z.B. zu Buchhaltungs- und Rechnungssystemen), damit ESER die vereinbarten Leistungen erbringen kann.


4.3 Folgen mangelnder Mitwirkung
ESER ist berechtigt, Leistungen bis zur Erfüllung der Mitwirkungspflichten auszusetzen oder zeitlich zu verschieben, wenn der Kunde diesen nicht in angemessener Frist nachkommt.

 

5. Haftung und Gewährleistung
5.1 Haftungsausschluss
ESER haftet nur für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. Eine weitergehende Haftung, insbesondere für einfache Fahrlässigkeit, ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz) entgegenstehen oder Leben, Körper oder Gesundheit betroffen sind.

5.2 Haftungsbegrenzung
Die Haftung von ESER ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf die Summe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor Eintritt des Schadenfalls gezahlten Nettovergütungen beschränkt. Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bleiben unberührt.

5.3 Haftung für Datenverlust
Für Datenverlust haftet ESER nur, wenn dieser durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre und wenn ESER den Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Der Ersatz ist auf denjenigen Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten angefallen wäre.

5.4 Gewährleistungsausschluss
Alle Leistungen (Beratungen, Analysen, Empfehlungen) basieren auf den vom Kunden bereitgestellten Informationen und Daten. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. ESER übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Rahmen des Vertrags erzielten Ergebnisse oder Empfehlungen einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg garantieren.

6. Vertraulichkeit und Datenschutz
6.1 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erhaltenen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach als vertraulich anzusehen sind, geheim zu halten und nur zur Erfüllung des Vertragszwecks zu verwenden. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind auf Anforderung des jeweils anderen Vertragspartners sämtliche vertraulichen Informationen und Dokumente – sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht – unverzüglich zu vernichten oder auf Wunsch in geeigneter Weise zurückzugeben.

6.2 Datenschutz
ESER verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Mitarbeiter ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen (insbesondere DSGVO, BDSG). Näheres kann in einer separaten Datenschutzvereinbarung oder in der Datenschutzerklärung von ESER geregelt sein.

7. Urheber- und Nutzungsrechte
7.1 Eigentum an Arbeitsergebnissen
Sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Konzepte, Tools, Berichte, Analysen, Vorlagen, Dokumente und sonstige Arbeitsergebnisse sind und bleiben, soweit nicht anders vereinbart, Eigentum von ESER.

7.2 Eingeschränktes Nutzungsrecht
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an diesen Arbeitsergebnissen, soweit dies zur vertragsgemäßen Verwendung erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Nutzung zu anderen Zwecken ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ESER zulässig. Soweit im Rahmen der Leistungserbringung Software, Tools oder Vorlagen Dritter eingesetzt werden, gelten ergänzend deren Nutzungsbedingungen. Der Kunde erhält keine exklusiven Rechte an solchen Komponenten.

8. Referenznennung
ESER ist berechtigt, den Namen und das Logo des Kunden in Referenzlisten (z.B. auf der Webseite oder in Präsentationen) zu nennen, es sei denn, der Kunde widerspricht dem ausdrücklich und schriftlich. Eine inhaltliche Darstellung der Projektergebnisse bedarf hingegen der vorherigen Abstimmung. Eine Nennung erfolgt stets unter Wahrung vertraulicher Inhalte und ohne Offenlegung sensibler Projektdetails.

9. Schlussbestimmungen
9.1 Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform im Sinne von § 126b BGB (z. B. E-Mail), sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.

9.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Regelung treten, die deren wirtschaftlichem Zweck am nächsten kommt.

9.3 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

9.4 Abtretungsverbot
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertragsverhältnis ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ESER zulässig.

9.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von ESER, sofern gesetzlich zulässig. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.6 Vertragssprache
Vertragssprache ist Deutsch. Etwaige Übersetzungen in andere Sprachen dienen lediglich der Information und sind rechtlich unverbindlich.

Stand: März 2025

 

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