Vor zwei Jahren fragte in Due-Diligence-Prozessen niemand nach KI. Heute taucht der Themenblock in fast jeder Anforderungsliste auf – oft unter „IT & IP“, zunehmend als eigene Kategorie. Wer hier unvorbereitet ist, produziert genau die Sorte Überraschung, die Kaufpreise drückt oder Garantiekataloge verlängert.
Die vier Prüffelder
1. Rechte an KI-generierten Inhalten: Produkttexte, Bilder, Werbemittel aus generativen Tools – wem gehören sie, und welche Nutzungsbedingungen der Anbieter gelten? Käufer wollen wissen, ob zentrale Assets Deiner Marke auf rechtlich unklarem Fundament stehen. Sauber ist: dokumentieren, welche Inhalte wie entstanden sind und unter welchen Lizenzbedingungen.
2. Datenschutz und Datenabflüsse: Welche Kunden- oder Mitarbeiterdaten sind in welche Tools geflossen? Gab es Auftragsverarbeitungsverträge? Ein unbedacht mit Kundendaten gefüttertes Cloud-Tool kann in der DD vom Effizienzbeweis zum Compliance-Befund werden.
3. Tool- und Modell-Abhängigkeiten: Kernprozesse, die an einem einzelnen Anbieter hängen, sind ein Fortführungsrisiko – Preisänderungen, API-Umstellungen, Abkündigungen. Käufer erwarten eine Übersicht der Abhängigkeiten samt Ausweichszenarien.
4. Arbeits- und Mitbestimmungsthemen: Wo KI Entscheidungen über Menschen unterstützt (Bewerbungen, Leistungsbewertung), gelten erhöhte Anforderungen. Auch die stille Nutzung durch Mitarbeitende – Stichwort Schatten-KI – gehört adressiert, per Richtlinie statt per Verbotskultur.
Warum das für Verkäufer eine Chance ist
Die meisten Deiner Wettbewerber im Verkaufsprozess haben auf diese Fragen keine Antworten. Ein einseitiges KI-Inventar im Datenraum – Tools, Zwecke, Datenflüsse, Verträge, Verantwortliche – kostet einen Nachmittag und signalisiert genau die Professionalität, die Vertrauen in den Rest des Datenraums schafft.
Konkret empfehle ich: Erstelle das KI-Inventar jetzt, nicht erst im Prozess, und lass die rechtlichen Punkte von einer spezialisierten Kanzlei gegenlesen – die Investition ist im Verhältnis zu einer einzigen Garantieverhandlung trivial. Rechtliche Einordnung ersetzt dieser Beitrag ausdrücklich nicht. Wie der DD-Prozess insgesamt abläuft, beschreibt unsere Serie Der M&A-Prozess aus Anwaltssicht.
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Über den Autor: Matthias Walter Eser ist Gründer von ESER CAPITAL und agiert als externer CFO und strategischer M&A Berater mit Fokus auf E-Commerce- und Digitalunternehmen. Er begleitet Gründer von der Skalierung bis zum Exit und sorgt dafür, dass finanzielle Exzellenz kein Zufallsprodukt ist. Er ist zudem Mitglied im international renommierten FORBES Finance Council.