Wer eine Pet Brand verkaufen will, sei es eine Tierfutter-Marke, eine Snack-Linie oder ein Sortiment an Ergänzungsfuttermitteln für Hunde und Katzen, verkauft aus Käufersicht eine Marke mit außergewöhnlich treuer Kundschaft, die aber rechtlich und operativ auf fremden Fundamenten steht. Fast jede DTC-Brand im Heimtierbereich lässt bei einem Co-Packer produzieren, unterliegt dem Futtermittelrecht und nicht dem Lebensmittelrecht und hängt in der Logistik an schweren, voluminösen Sendungen, die den Deckungsbeitrag stärker belasten als in den meisten anderen Kategorien. Wenn Du eine Tierfutter Marke verkaufen willst, entscheiden deshalb Herstellerverträge, Rezepturrechte, saubere Kennzeichnung und belastbare Abo-Kohorten mindestens so stark über den Kaufpreis wie das bereinigte EBITDA.
Der Markt ist dabei groß und vergleichsweise stabil. Laut der Marktdaten von IVH und ZZF (Der deutsche Heimtiermarkt 2025, veröffentlicht im April 2026) setzte die Heimtierbranche in Deutschland 2025 knapp 7 Mrd. EUR um, davon gut 1,5 Mrd. EUR online, und in 43% aller Haushalte lebte mindestens ein Heimtier. Für Käufer ist das ein Segment mit wiederkehrendem Bedarf, und genau deshalb schauen sie bei Pet-Brands besonders genau hin, ob die Wiederkaufrate echt ist und ob die Lieferkette einen Eigentümerwechsel übersteht.
Was eine Pet-Brand von anderen DTC-Kategorien unterscheidet
Die allgemeine Bewertungslogik mit Multiple-Verfahren, Bereinigungen und Equity Bridge findest Du im Beitrag zur Unternehmensbewertung im E-Commerce. Was Heimtiernahrung von Supplements, Kosmetik oder Mode unterscheidet, sind vor allem vier Punkte. Erstens gilt Futtermittelrecht, also ein eigenes europäisches Regelwerk mit eigenen Kennzeichnungs- und Hygienevorschriften. Zweitens kauft der Kunde nicht für sich selbst, sondern für ein Tier, dessen Bedarf sich mit Alter, Gewicht und Gesundheit verändert, was Abo-Modelle stark macht, aber auch natürliche Abgänge erzeugt, die nichts mit der Zufriedenheit zu tun haben. Drittens ist ein Sack Trockenfutter schwer und ein Karton Nassfutter voluminös, sodass Versand und Fulfillment einen deutlich größeren Teil des Warenkorbs auffressen als bei Kosmetik oder Supplements. Viertens dominieren im Heimtiermarkt große Hersteller und spezialisierte Fachhändler, die gleichzeitig Wettbewerber, Vertriebspartner und potenzielle Käufer sind.
Ein häufiges Missverständnis betrifft Nahrungsergänzungen für Tiere. Produkte für Gelenke, Fell oder Verdauung von Hunden sind keine Nahrungsergänzungsmittel im Sinne der NemV, sondern in aller Regel Ergänzungsfuttermittel nach Futtermittelrecht. Wer beide Welten im Sortiment hat, braucht deshalb zwei getrennte regulatorische Prüfpfade, und die Logik für Humanprodukte habe ich im Beitrag zum Verkauf einer Supplement-Brand beschrieben.
Futtermittelrecht in der Due Diligence
Die regulatorische Prüfung ist bei Pet-Brands ein eigener Workstream, den Käufer meist an spezialisierte Kanzleien oder Sachverständige vergeben. Die folgenden Normen tauchen in nahezu jeder Anforderungsliste auf, und Du solltest für jedes Produkt belegen können, dass es sie erfüllt.
Kennzeichnung und Verantwortung nach VO (EG) Nr. 767/2009
Die Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln ist das zentrale Regelwerk für Kennzeichnung und Aufmachung. Nach Art. 12 Abs. 2 ist für die Kennzeichnung der Futtermittelunternehmer verantwortlich, der das Futtermittel zum ersten Mal in den Verkehr bringt, oder gegebenenfalls derjenige, unter dessen Namen oder Firmennamen es vermarktet wird. Für eine Brand, die bei einem Co-Packer produzieren lässt und unter eigener Marke verkauft, liegt diese Verantwortung damit regelmäßig bei der Gesellschaft selbst und nicht beim Hersteller. Art. 3 Abs. 2 unterscheidet zudem zwischen Alleinfuttermitteln, die für eine tägliche Ration ausreichen, und Ergänzungsfuttermitteln, die nur zusammen mit anderen Futtermitteln eine tägliche Ration ergeben. Ein Käufer prüft, ob jedes Produkt korrekt eingeordnet ist, denn ein als Alleinfutter vermarktetes Produkt, das den Bedarf nicht deckt, ist ein Haftungs- und Reputationsrisiko.
Werbeaussagen nach Art. 13 VO (EG) Nr. 767/2009
Angaben zu bestimmten Stoffen, nährstoffbezogenen Merkmalen oder Funktionen sind nach Art. 13 Abs. 1 nur zulässig, wenn sie objektiv, behördlich nachprüfbar und verständlich sind und die für die Kennzeichnung verantwortliche Person auf Anfrage eine wissenschaftliche Begründung vorlegen kann, die bereits beim Inverkehrbringen vorliegen muss. Nach Art. 13 Abs. 3 darf nicht behauptet werden, dass ein Futtermittel eine Krankheit verhindert, behandelt oder heilt. Genau hier liegen bei vielen Pet-Brands die Risiken, denn Produktseiten, Marktplatz-Listings und Creator-Inhalte versprechen schnell Hilfe bei Juckreiz, Gelenkbeschwerden oder Verdauungsproblemen. Hinzu kommt, dass Futtermittel für besondere Ernährungszwecke, umgangssprachlich Diätfuttermittel, nach Art. 9 nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn ihr Verwendungszweck im Verzeichnis nach Art. 10 aufgeführt ist und sie die dort festgelegten Ernährungsmerkmale erfüllen.
Futtermittelhygiene und Registrierung nach VO (EG) Nr. 183/2005
Die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 mit Vorschriften für die Futtermittelhygiene verpflichtet Futtermittelunternehmer nach Art. 9 Abs. 2, alle Betriebe, die in Herstellung, Verarbeitung, Lagerung, Transport oder Vertrieb von Futtermitteln tätig sind, der zuständigen Behörde zur Registrierung zu melden und Änderungen mitzuteilen. Bestimmte Tätigkeiten, etwa die Herstellung von Mischfuttermitteln unter Verwendung bestimmter Zusatzstoffe, erfordern nach Art. 10 sogar eine Zulassung. Gleichzeitig nimmt Art. 2 Abs. 2 Buchst. e den Einzelhandel mit Heimtierfutter vom Anwendungsbereich aus. Ob eine Brand, die über den eigenen Shop an Endkunden, aber auch an Händler und über Marktplätze verkauft, darunter fällt, ist eine Einzelfallfrage, die Du vor einem Verkauf klären solltest. In der Praxis will der Käufer den Registrierungsstatus der Gesellschaft, die Registrierungs- oder Zulassungsnummern des Co-Packers und der eingesetzten Lager sowie die HACCP-Dokumentation des Herstellers sehen. Verarbeitet der Hersteller tierische Nebenprodukte, braucht er für die Herstellung von Heimtierfutter zusätzlich eine Zulassung nach Art. 24 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.
Ich bin kein Futtermittelrechtler und arbeite für diesen Teil immer mit spezialisierten Kanzleien zusammen; meine Aufgabe ist es, die Ergebnisse in Kaufpreis und Vertragsstruktur zu übersetzen. Diese Einordnung ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Co-Packer-Verträge, Change of Control und Rezepturrechte
Die Herstellung von Nassfutter, Trockenfutter oder gebackenen Snacks erfordert Anlagen, Zulassungen und Rohstoffzugänge, die eine DTC-Brand im Umsatzbereich von 5 bis 50 Mio. EUR selten selbst aufbaut. Damit ist der Co-Packer der wichtigste Einzelvertrag im Datenraum, und Käufer lesen ihn entsprechend genau. Drei Fragen stehen im Mittelpunkt.
Die erste Frage lautet, wem die Rezeptur gehört. Viele Pet-Brands haben ihre Rezepturen gemeinsam mit dem Hersteller oder auf Basis von dessen Standardrezepturen entwickelt, ohne schriftlich festzuhalten, ob die Brand die Spezifikation an einen anderen Hersteller geben darf. Ohne diese Regelung kauft der Käufer faktisch eine Marke mit geliehenem Produkt. Die zweite Frage betrifft Change-of-Control-Klauseln, also Kündigungs- oder Anpassungsrechte des Herstellers bei einem Eigentümerwechsel. Gerade wenn der Käufer selbst ein Heimtierkonzern ist, der mit dem Co-Packer im Wettbewerb steht oder die Produktion ins eigene Werk holen will, hat der Hersteller ein Interesse daran, dieses Recht zu nutzen. Die dritte Frage betrifft Exklusivitäten, Mindestabnahmemengen und Preisanpassungsklauseln, die bestimmen, wie viel Spielraum der neue Eigentümer bei Sortiment und Marge hat.
Fiktives Rechenbeispiel: Was eine fehlende Verzichtserklärung kostet
Das folgende Beispiel ist fiktiv und vereinfacht. Eine Pet-Brand mit 8 Mio. EUR Nettoumsatz und einem bereinigten EBITDA von 1.200.000 EUR wird mit 4,0x bewertet, was einen Enterprise Value von 4.800.000 EUR ergibt. Der Co-Packer hat ein Kündigungsrecht bei Kontrollwechsel, die Rezepturrechte sind ungeregelt. Der Käufer kalkuliert deshalb einen Herstellerwechsel ein, mit 150.000 EUR Einmalkosten für Qualifizierung, Testchargen und Neuverpackung sowie einem Margenverlust im Übergangsjahr von 2% auf 8 Mio. EUR Umsatz, also 160.000 EUR.
| Position | Ohne Regelung | Mit Verzicht und Rezepturrechten |
|---|---|---|
| Enterprise Value (1.200.000 EUR x 4,0) | 4.800.000 EUR | 4.800.000 EUR |
| Abzug Qualifizierung neuer Hersteller | 150.000 EUR | 0 EUR |
| Abzug Margenverlust im Übergangsjahr | 160.000 EUR | 0 EUR |
| Angebotener Enterprise Value | 4.490.000 EUR | 4.800.000 EUR |
Der Unterschied von 310.000 EUR entsteht in diesem Beispiel allein aus der Vertragslage, und in der Praxis kommt oft noch ein niedrigeres Multiple hinzu, weil der Käufer die Unsicherheit insgesamt höher gewichtet. Eine schriftliche Bestätigung der Rezepturrechte und ein Verzicht des Herstellers auf das Kündigungsrecht bei Kontrollwechsel lassen sich vor einem Verkaufsprozess fast immer leichter verhandeln als während der Exklusivität, wenn der Hersteller weiß, dass er gebraucht wird.
Abo-Modelle bei Heimtiernahrung richtig zeigen
Futter ist ein planbarer Bedarf, und Abos sind deshalb im Pet-Bereich besonders verbreitet. Für Käufer sind sie ein starker Werttreiber, wenn sie ehrlich aufbereitet sind. Das bedeutet Kohorten nach Startmonat, die monatliche Kündigungsrate, Pausen, Lieferintervallwechsel, fehlgeschlagene Zahlungen und den Rabatt, mit dem Abonnenten gewonnen wurden, jeweils über mindestens 24 Monate. Wie Du Kohorten in einen belastbaren Forecast übersetzt, beschreibe ich im Beitrag zum Umsatz-Forecast mit Kohorten.
Eine Besonderheit, die Käufer kennen und die Du proaktiv erklären solltest, sind natürliche Abgänge. Ein Teil der Kündigungen entsteht, weil ein Tier stirbt, vom Welpen- zum Adultfutter wechselt oder wegen einer Erkrankung ein anderes Futter braucht. Wenn Du diese Gründe im Kündigungsprozess abfragst und auswertest und zeigen kannst, wie viele Kunden innerhalb der Marke in eine andere Produktlinie wechseln, statt die Marke zu verlassen, wird aus einer nüchternen Kündigungsrate eine Aussage über Markenbindung über den gesamten Lebenszyklus des Tieres. Das ist ein Argument, das nur in dieser Kategorie in dieser Form funktioniert.
Logistik, Gewicht und Deckungsbeitrag
Bei kaum einer DTC-Kategorie ist der Unterschied zwischen Rohertrag und Deckungsbeitrag so groß wie bei Tierfutter. Ein Käufer rechnet deshalb nicht mit der Bruttomarge, sondern mit dem Deckungsbeitrag nach Versand, Fulfillment und Zahlungskosten je Produktgruppe und je Kanal. Schweres Trockenfutter im Einzelversand kann trotz ordentlicher Bruttomarge kaum etwas beitragen, während Snacks, Ergänzungsfuttermittel und Abo-Bundles mit höherem Warenkorb die eigentliche Ertragsquelle sind. Wenn Du diese Verteilung offen zeigst, statt sie in einer Durchschnittsmarge zu verstecken, nimmst Du dem Käufer eine Diskussion, die er sonst in der Due Diligence mit eigenen, meist konservativeren Annahmen führt.
Ein zweiter Punkt ist das Mindesthaltbarkeitsdatum. Nach Art. 17 Abs. 1 Buchst. d VO (EG) Nr. 767/2009 tragen Mischfuttermittel eine Angabe zur Mindesthaltbarkeit, und Käufer werten den Lagerbestand deshalb nach Restlaufzeit aus. Ware mit kurzer Restlaufzeit wird wertberichtigt, und wiederkehrende Abschriften betrachtet der Käufer als laufenden Aufwand, nicht als Einmaleffekt. Für die Verhandlung des Working-Capital-Referenzwerts solltest Du zudem ein normales Lagerniveau über mindestens 24 Monate belegen können, denn die Mindestabnahmemengen vieler Co-Packer führen bei wachsenden Brands regelmäßig zu Bestandsspitzen. Die Mechanik dahinter erkläre ich im Beitrag zur Working-Capital-Anpassung.
Pet Brand verkaufen: Wer kauft und was Käufer zahlen
Für die Bewertung gelten die Bandbreiten, die wir in unserer Übersicht der M&A-Multiples nach Branchen pflegen: E-Commerce- und D2C-Brands im DACH-Mittelstand liegen indikativ bei 3x bis 5x bereinigtem EBITDA, Handel und Konsumgüter bei 3,5x bis 6x, reine Amazon-FBA-Geschäfte bei 2,5x bis 3,5x (Stand Juli 2026). Eine eigene Spanne für Pet-Brands weise ich bewusst nicht aus, weil die Unterschiede innerhalb der Kategorie größer sind als zwischen den Kategorien. Nach meiner Einschätzung landen Pet-Brands mit eigener Rezeptur, abgesichertem Co-Packer-Vertrag, belegter Abo-Bindung und gesundem Deckungsbeitrag nach Logistik eher in der oberen Hälfte, Sortimente aus austauschbaren Standardrezepturen mit hohem Marktplatzanteil eher am unteren Rand.
Der Käuferkreis setzt sich in dieser Kategorie aus fünf Gruppen zusammen. Internationale Heimtierkonzerne wie Mars Petcare oder Nestlé Purina interessieren sich vor allem für Marken mit klarer Positionierung, etwa im Premium-, Frischfutter- oder Gesundheitssegment, und für den Zugang zum Direktvertrieb. Mittelständische Heimtiernahrungshersteller suchen Marken, die ihre eigenen Werke auslasten, und können Produktionssynergien bezahlen, die anderen Käufern nicht zur Verfügung stehen. Pet-Händler wie Fressnapf oder zooplus führen umfangreiche Eigenmarkensortimente und betrachten DTC-Brands sowohl als Lieferanten wie als mögliche Ergänzung. Finanzinvestoren bauen im Buy-and-Build Plattformen über mehrere Marken und Tierarten, und Family Offices kaufen vor allem profitable, ruhig wachsende Brands mit stabiler Lieferkette. Welche Strukturen diese Käufer typischerweise anbieten, habe ich im Beitrag zu den Käufertypen beim E-Commerce-Exit beschrieben.
Für Pet-Brands gilt eine Besonderheit beim strategischen Käufer: Ein Hersteller mit eigenem Werk bewertet das Co-Packer-Risiko anders als ein Finanzinvestor, weil er die Produktion im Zweifel selbst übernehmen kann. Das kann ein Vorteil sein, aber nur, wenn die Rezepturrechte bei Dir liegen, denn sonst kauft auch der Stratege eine Marke ohne Produkt.
Checkliste: Pet Brand verkaufsfähig machen
Wenn Du in den nächsten ein bis drei Jahren einen Verkauf in Betracht ziehst, sind diese Punkte nach meiner Erfahrung die wirksamsten Vorbereitungen:
- Kennzeichnungsaudit: Alle Etiketten, Produktseiten, Marktplatz-Listings und Creator-Briefings gegen die Anforderungen der VO (EG) Nr. 767/2009 prüfen lassen, mit Schwerpunkt auf krankheitsbezogenen Aussagen und der Einordnung als Allein- oder Ergänzungsfuttermittel.
- Wissenschaftliche Begründungen: Für jede funktionelle Angabe die Begründung nach Art. 13 Abs. 1 dokumentiert ablegen.
- Registrierungsstatus: Registrierungen der Gesellschaft, des Co-Packers und der Lager nach VO (EG) Nr. 183/2005 sowie gegebenenfalls Zulassungen nach VO (EG) Nr. 1069/2009 vollständig dokumentieren.
- Rezepturrechte: Schriftlich festhalten, dass Rezepturen, Spezifikationen und Produktnamen der Gesellschaft gehören, und für die Topseller einen zweiten Hersteller vorqualifizieren.
- Co-Packer-Vertrag: Change-of-Control-Klauseln, Exklusivitäten, Mindestmengen und Preisanpassungsklauseln kennen und, wo nötig, nachverhandeln.
- Abo-Reporting: Kohorten, Kündigungsgründe, Pausen und Rabattanteile über mindestens 24 Monate, inklusive Wechsel zwischen Produktlinien.
- Deckungsbeitrag je Produktgruppe: Versand, Fulfillment und Zahlungskosten je Produktgruppe und Kanal sauber zuordnen.
- Lagerqualität: Bestand nach Restlaufzeit auswerten und Abschriften dokumentieren.
Über die Besonderheiten von Kategorien mit hoher Kundenbindung schreibe ich regelmäßig auch auf LinkedIn, und Fragen zu Co-Packern und Abo-Modellen gehören dort zu den häufigsten Themen aus der Community.
Ablauf, Dauer und Kosten des Verkaufs
Ein strukturierter Verkaufsprozess folgt bei Pet-Brands derselben Abfolge wie bei jeder DTC-Brand, also Vorbereitung, Vermarktungsunterlagen, Käuferansprache, Letter of Intent, Due Diligence und Kaufvertrag. Nach meiner Erfahrung solltest Du mit vorbereitetem Zahlenwerk sechs bis neun Monate bis zum Closing einplanen. Der Workstream, der bei Pet-Brands am häufigsten den Zeitplan bestimmt, ist die Klärung mit dem Co-Packer, denn ein Hersteller, der erst während der Due Diligence vom Verkauf erfährt, verhandelt aus einer starken Position.
Auf der Kostenseite kommen zum Honorar des M&A-Beraters Anwalts- und Steuerberatungskosten sowie bei Pet-Brands häufig ein vorgezogenes Kennzeichnungsaudit hinzu. Diese Ausgabe rechnet sich nach meiner Erfahrung fast immer, weil sie Einbehalte und Freistellungen im Kaufvertrag vermeidet. Unseren Sell-Side-Ansatz und die einzelnen Phasen findest Du auf der Seite zum Unternehmensverkauf im E-Commerce.
Passend dazu: Sport-Brand verkaufen · Möbel-Onlineshop verkaufen · Marktplatz-Händler verkaufen
Wenn Du Deine Pet-Brand verkaufen willst, findest Du auf der Seite M&A-Berater für Consumer-Brands den Überblick, worauf Käufer je Kategorie achten und wie ich den Verkauf einer Consumer-Brand von der Bewertung bis zum Closing begleite.
Häufige Fragen zum Verkauf einer Pet Brand
Was ist meine Pet-Brand wert?
Profitable E-Commerce- und D2C-Brands werden im DACH-Mittelstand indikativ mit 3x bis 5x bereinigtem EBITDA bewertet, reine Amazon-FBA-Geschäfte mit 2,5x bis 3,5x. Bei Pet-Brands bestimmen vor allem Rezepturrechte, der Co-Packer-Vertrag, die Abo-Bindung und der Deckungsbeitrag nach Logistik die Position in der Spanne. Eine verlässliche Einordnung setzt ein sauber hergeleitetes bereinigtes EBITDA voraus.
Welches Recht gilt für Tierfutter beim Verkauf?
Für Heimtiernahrung gilt Futtermittelrecht, insbesondere die VO (EG) Nr. 767/2009 für Kennzeichnung und Angaben und die VO (EG) Nr. 183/2005 für Futtermittelhygiene und Registrierung. Ergänzungsprodukte für Tiere sind in aller Regel Ergänzungsfuttermittel und keine Nahrungsergänzungsmittel. Käufer prüfen deshalb Etiketten, Werbeaussagen und Registrierungen nach diesen Normen.
Was passiert, wenn mein Co-Packer ein Kündigungsrecht bei Kontrollwechsel hat?
Dann kalkuliert der Käufer einen möglichen Herstellerwechsel ein und senkt seinen Preis oder verlangt einen Einbehalt. Verhandle vor dem Verkaufsprozess einen Verzicht auf dieses Kündigungsrecht und sichere Dir schriftlich die Rechte an Deinen Rezepturen. Beides lässt sich vor dem Prozess deutlich leichter erreichen als währenddessen.
Wie bewerten Käufer Abo-Modelle bei Tierfutter?
Positiv, sofern die Abos durch Kohorten, Kündigungsraten und Rabattanteile über mindestens 24 Monate belegt sind. Hilfreich ist zusätzlich, natürliche Abgänge wie Futterwechsel nach Lebensphase auszuwerten und zu zeigen, wie viele Kunden innerhalb der Marke in eine andere Produktlinie wechseln. Abos, die vor allem auf Dauerrabatten beruhen, werden kritischer gesehen.
Wer kauft Tierfutter-Marken?
Typische Käufer sind internationale Heimtierkonzerne, mittelständische Heimtiernahrungshersteller, Pet-Händler mit Eigenmarkenstrategie, Finanzinvestoren im Buy-and-Build und Family Offices. Hersteller mit eigenem Werk können Produktionssynergien bezahlen, die andere Käufer nicht haben. Welche Gruppe am meisten bietet, hängt von Positionierung, Rezepturrechten und Vertragslage Deiner Brand ab.
Du überlegst, Deine Pet-Brand zu verkaufen, und willst wissen, wo Du in der Bewertungsspanne heute stehst? Rechne Dein Szenario mit dem Exit-Rechner durch und buche Dir ein kostenfreies Erstgespräch (20 Minuten), in dem ich Deine Zahlen, Deinen Co-Packer-Vertrag und Deine regulatorischen Baustellen ehrlich einordne.